S A T Z U N G
des
Jägerkorps Neuss ‑ Gnadental von 1957
(Fassung vom 18. November 2018)
J Satzung / Satzungsänderung |
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1. | Inkrafttreten der Satzung Diese Satzung und eventuelle Änderungen oder Ergänzungen treten am Tage nach ihrer Beschlussfassung in Kraft. |
2. | Satzungsänderung |
2.1 | Eine Satzungsänderung bedarf der Zustimmung von zweidrittel der erschienen wahlberechtigten Mitglieder und kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn dies in der Einladung zur Mitgliederversammlung als Tagesordnungspunkt vorgesehen ist. |
2.2 | Beschlüsse, die die Auflösung des Jägerkorps betreffen, bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der aktiven Vereinsmitglieder. |