S A T Z U N G
des
Jägerkorps Neuss ‑ Gnadental von 1957
(Fassung vom 18. November 2018)
L Repräsentant des Vereins (Jägerkönig) |
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1. | Königsschießen |
1.01 | Haben sich bis zum Königsehrenabend zwei oder mehr Bewerber beim Vorstand um die Königswürde des Jägerkorps beworben, wird die Liste der Bewerber geschlossen. Es sind dann keine weiteren Meldungen mehr möglich. Ist dies nicht der Fall tritt Punkt 1.1 (Buchstabe L) der Satzung in Kraft. |
1.1 | Die Bewerber für den Jägerkönig melden sich am Tag des Königschiessen beim Major. Der Vorstand kann einen Bewerber ablehnen wenn eine angemessene Repräsentation des Bewerbers nicht zu erwarten ist. |
1.2 | Das Jägerkönigsschießen findet alljährlich am Nachmittag des Schützenfestsamstages auf dem Schießstand des Bürger und Heimatvereins e.V. Neuss Gnadental statt. |
1.3 | Jägerkönig ist, wer den Rumpf des Holzvogels von der Stange schießt. |
2. | Ehrung des Jägerkönigs |
2.1 | Der Jägerkönig wird sofort nach dem Königsschießen proklamiert und erhält die Königsinsignien. |
2.2 | Die Ehrung (Krönung) des Jägerkönigs erfolgt im Rahmen eines Festball. Die protokollarischen Dinge werden vom Vorstand,nach Absprache mit dem Jägerkönig, festgelegt. |
3. | Pflichten des Jägerkönigs |
3.1 | Der Jägerkönig hat die beim Königsschießen ermittelten Pfänderschützen (Ritter) anlässlich der Ehrung des Jägerkönigs auszuzeichnen. |
3.2 | Der Jägerkönig hat das Jägerkorps beim Ball der Korpskönige und bei Regiments oder Korpsveranstaltungen, wozu eine Einladung ausgesprochen wurde, zu vertreten. |