S A T Z U N G
des
Jägerkorps Neuss ‑ Gnadental von 1957
(Fassung vom 18. November 2018)
M Schlussbestimmungen |
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1. | Auflösung des Jägerkorps |
1.1 | Der Antrag auf Auflösung des Jägerkorps bedarf der Schriftform und der Unterzeichnung von mindestens einem Viertel der Mitglieder oder des gesamten Vorstandes. |
1.2 | Zu dem Auflösungsbeschluss ist eine Mehrheit von Dreiviertel der Vereinsmitglieder erforderlich. |
2. | Verbleib des Finanz und Sachvermögenss |
2.1 | Bei Auflösung oder Aufhebung des Jägerkorps fällt a)das Finanzvermögen anteilmäßig den in Neuss Gnadental befindlichen Kindergärten und b)das Sachvermögen dem Bürger und Heimatverein e.V. Neuss Gnadental zu. |