S A T Z U N G
des
Jägerkorps Neuss ‑ Gnadental von 1957
(Fassung vom 18. November 2018)
E Chargiertenversammlung |
|
1. | Zusammensetzung Die Chargiertenversammlung setzt sich zusammen aus Major mit Adjutant 3 Chargierte der Fahnenkompanie 3 Chargierte der einzelnen Züge 3 Chargierte des Jäger Tambourkorps Jägerkönig übrige Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes. |
2. | Einberufung und Beschlussfähigkeit |
2.1 | Die Chargiertenversammlung wird durch den Jägermajor einberufen und geführt. |
2.2 | Eine ordentliche Chargiertenversammlung findet jährlich vor dem Oberstehrenabend statt. |
2.3 | Außerordentliche Chargiertenversammlungen können auf Beschluss des Vorstandes einberufen werden. |
2.4 | Die Versammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig und trifft ihre Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. |
3. | Aufgaben |
3.1 | Die Chargiertenversammlung unterstützt den Jägermajor bei der Vorbereitung und Durchführung des Schützenfestes. |
3.2 | Die Chargiertenversammlung trifft anstelle des Vorstandes des Jägerkorps Entscheidungen, welche ihr vom Vorstand zur Abstimmung übertragen werden, sofern hierfür nach Satzung keine Mitgliederversammlung erforderlich ist. |