S A T Z U N G
des
Jägerkorps Neuss ‑ Gnadental von 1957
(Fassung vom 18. November 2018)
G Versammlungsniederschriften |
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1. | Zuständigkeit Der Schriftführer erstellt die Versammlungs und Sitzungsniederschriften. Er wird bei Abwesenheit durch den Vorsitzenden vertreten, sofern sich kein anderes Vorstandsmitglied findet. |
2. | Erstellung und Verteilung |
2.1 | Niederschriften werden gefertigt über a) Vorstandssitzungen, b) Chargiertenversammlungen und c) Mitgliederversammlungen. |
2.2 | In den Niederschriften sind die Beschlüsse der Sitzungen/ Versammlungen im Wortlauf und die Diskussion inhaltlich festzuhalten. Niederschriften werden vom Ersteller und vom Versammlungsleiter unterzeichnet. |
2.3 | Auf Verlangen erhalten die Vorstandsmitglieder eine Kopie der Niederschrift. Sie kann nach vorheriger Absprache beim Schriftführer abgeholt werden. |