S A T Z U N G
des
Jägerkorps Neuss ‑ Gnadental von 1957
(Fassung vom 18. November 2018)
K Beiträge / Finanzen |
|
1. | Finanzierung des Vereins Die erforderlichen Mittel des Vereins werden aufgebracht durch a) Mitgliedsbeiträge b) Spenden und c) Umlagen. |
2. | Festsetzung der Mitgliedsbeiträge |
2.1 | Die Mitgliedsbeiträge für aktive und passive Mitglieder werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. |
2.2 | Schüler und Soldaten im Grundwehrdienst zahlen 50 % des Beitrages. |
2.3 | Der Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder beträgt jährlich mindestens Euro 35,00. |
3. | Erhebung von Umlagen Umlagen können von der Mitglieder , Vorstands oder Chargiertenversammlung beschlossen werden, wenn dies aufgrund der Kassenlage notwendig und in der Tagesordnung vorgesehen ist. |